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Software zur Arbeitszeit-erfassung wird Pflicht

Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen Arbeitgebern nur noch eine kurze Übergangszeit: nutzen Sie daher die aktuell noch preisgünstigen Angebote, um Ihre Arbeitszeiterfassung digital zu machen. 

EUGH-Urteil beachten

Systematische Arbeitszeiterfassung: keine Kür sondern Pflicht!

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Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit (Beginn und Ende) sowie Aufzeichnung der Verteilung der Arbeitszeit.

Aufzeichnung von Arbeitszeiten im Homeoffice sowie Aufzeichnung mobiler Zeiten (Dienstreisen)

Es gilt die Aufbewahrungspflicht. Aufzeichnungen müssen 4 Jahre aufbewahrt werden

Das brandneue Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Brüssel (Urteil vom 14.5.2019) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern systematisch und genau zu erfassen. 

Aufgrund dieser Neuregelung können folgende Neuerung auf alle deutschen Arbeitgeber zukommen:

Geleistete Arbeitsstunden sind objektiv und verlässlich zu erfassen. Es ist sicherzustellen, dass dokumentiert ist, dass zulässige Arbeitszeiten nicht überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden.

Software

Gute Software zur Arbeitszeiterfassung sollte in die Prozesse des Unternehmens integriert sein. Sie ist nicht teuer und verhilft Ihrem Unternehmen zu mehr Effizienz. Vergessen Sie nicht: Sie ist bald verpflichtend.

Elektronische Arbeitszeiterfassung schafft nicht nur Rechtssicherheit, sie spart auch Kosten und fördert schlanke Prozesse.

Heute ist nicht mehr die Frage, ob Sie eine elektronische Arbeitszeiterfassung brauchen oder nicht. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen auf EU-Ebene werden Sie dazu verpflichtet werden.

Allerdings werden Sie überrascht sein, wie viel Nutzen Ihnen eine digitale Erfassung der Arbeitszeit bringt und wie einfach und preiswert so etwas heute zu installieren ist.

 

Hardware

Die für Arbeitszeiterfassung benötigte Hardware kann sich heute auf ein Minimum beschränken. Die Zeiten sperriger Gerätschaften sind lange vorbei. Sie werden außerdem überrascht sein, wie preiswert eine digitale Arbeitszeiterfassung heute sein kann.

Rechnende Stempeluhr

Die rechnende Stempeluhr für bis zu 50 Mitarbeiter wird fertig programmiert geliefert. Sie brauchen diese nur noch an eine Steckdose anschließen, dann kann es losgehen.

Zeiterfassungsgerät inklusive Software

Dieses Buchungsterminal wird komplett mit einer Software für 20 Mitarbeiter ausgeliefert.

Es ermöglicht unlimitierte Arbeitszeitmodelle und viele Auswertungsmöglichkeiten. Datenaustausch ist u.a. per USB oder auch TCP/IP möglich.

Das großes und  gut erkennbare Display (Displaysprache Deutsch oder Englisch) ermöglicht ein problemloses Ablesen. Die Stromversorgung erfolgt per USB oder Netzteil (beiliegend). H190xB140xT30mm

Zeiterfassungsterminal, Software und Transponder

Diese branchenunabhängige Komplettlösung zur Arbeitszeiterfassung ermöglicht eine vollautomatische Arbeitszeiterfassung und Arbeitszeitauswertung mit einer berührungslosen Transpondertechnologie.

Die Erfassung und Bearbeitung von Arbeitszeiten aller Mitarbeiter ist komfortabel und zuverlässig gestaltet.

Das Erfassungsterminal ist robust und kann im Online- und Offline-Betrieb genutzt werden.

Urteil des EuGH vom 14.5.2019: Arbeitgeber der EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.